Frankfurt am Main, den 31.Mai 2016
Der Vorschlag des BecN zur Umsetzung der Anwendungsauswahl ist offiziell in der EU angekommen
Am 26.05.2016 startete die regulär erforderliche Konsultationsphase für das Update des Sammelwerks „Cards-Volume (EU)“, einem Standardisierungs-Regelwerk rund um das Bezahlen mit Karte in der Version 7.5. Der Umsetzungsvorschlag des Bundesverband der ec-Netzbetreiber (BecN) ist in diese überarbeitete Fassung unter der Bezeichnung „Upfront Selection“ eingegangen. Maßgeblich für eine Aufnahme in das Regelwerk sprach die technologie-übergreifend einheitliche Vorgehensweise, die keinen Unterschied zwischen kontaktlosen und kontaktbehaftete Zahlverfahren macht und damit für den Kartenzahler leicht verständlich ist.
Zudem verändert diese Lösung nicht den vom Kartenzahler seit Jahren gewohnten Prozessablauf:
Diese Lösung des BecN wurde zusammen mit Terminalherstellern, Vertretern des Handels und namhaften Handelsverbänden gemeinsam im vergangenen Jahr erarbeitet. Mit der aktuellen Veröffentlichung ist diese als verordnungskonforme Variante anerkannt dokumentiert. Die Kommission hatte sich bereits im April hierfür positiv ausgesprochen.
Die öffentliche Konsultationsphase ermöglicht nun jedem Interessierten eine Kommentierung bis zum 12. August 2016. Auch wenn die Inhalte des Cards Volume bislang noch als „DRAFT“ gekennzeichneten sind, in Hinblick auf den Termin zum Inkrafttreten der Geschäftsregeln aus der Gesetzesverordnung zur Interchange-Fee (Verordnung (EU) Nr. 2015/751, kurz „IF-VO“) dürften die Lösungsvorschläge mangels verfügbarer Alternativen bereits als maßgebend einzustufen sein.
Migrations-Zeitfenster
In dem überarbeiteten Cards-Volume werden nun Umsetzungen für das Thema „Anwendungsauswahl“ nicht mehr ausschließlich auf kontaktbehaftete Vorgänge reduziert. Erstmals sind auch Lösungen für kontaktlose Kartenzahlungen berücksichtigt. Dies entspricht dem Wortlaut der IF-VO, die eine Möglichkeit zur Anwendungsauswahl ungeachtet der eingesetzten Technologie fordert. Folglich wird ein Update aller Kartenterminals innerhalb der EU notwendig, um der Gesetzesanforderung vollständig zu entsprechen.
Im Regelwerk der IF-VO ist das Thema für den 09.06.2016 terminiert. Mangels bislang einsatzfähig verfügbarer Terminal-Software wird aktuell von den Gesetzgebern über ein angemessenes Migrations-Zeitfenster beraten.
Nationale Umsetzung
Mit der am 26. Mai 2016 erfolgten Veröffentlichung des aktualisierten Regelwerks „Cards-Volume“ wird nun auch von Seiten des nationalen Gesetzgebers eine Entscheidung - inkl. einer Migrationsregelung - zu erwarten sein.
Dabei gilt es zu berücksichtigen, dass im deutschen Markt die Migration der Terminals auf Basis der Änderungen zum TA 7.1 auch rund 300.000 Terminals trifft, für die kein Softwareupdate verfügbar sein wird und die nur durch einen Tausch der Hardware auf diese Lösung bis Ende 2017 migriert werden können. Hier muss insgesamt für den Handel eine Migrationsfrist geschaffen werden, die eine solch umfangreiche Erneuerung angemessen berücksichtigt.
Unterlagen im Web abrufbar
Die Unterlagen zum überarbeiteten Cards-Volume und zur öffentlichen Konsultation sind auf den Seiten des EPC – European Payments Council abrufbar unter: http://www.europeanpaymentscouncil.eu/index.cfm/knowledge-bank/epc-documents/sepa-cards-standardisation-volume-version-75-zip-format/
Die Beschreibung des BecN für die Rahmenbedingungen zur Umsetzung der Verordnung und die Abläufe zur Anwendungsauswahl am POS finden Sie in unserem Dokument, welches wir zum Download im Dokumentencenter bereitgestellt haben: Informationsmaterial IFVO
- ENDE -
Jörg Stahl am 31.05.2016