Statement des BecN e.V. zum Thema Anwendungsauswahl am POS (Artikel 8 / MIF Verordnung)

Frankfurt, den 03.03.2016

 

Statement des BecN e.V. zum Thema Anwendungsauswahl am POS

(Artikel 8 / MIF Verordnung)

 

Die VO sieht in Art. 8 Abs. 5 und 6 vor, dass das Zahlungsinstrument oder die an der Verkaufsstelle genutzte Ausrüstung nicht mit automatisierten Mechanismen, Software oder Vorrichtungen ausgestattet wird, die die Wahl der Zahlungsmarke oder Zahlungsanwendung des Zahlers und des Zahlungsempfängers bei der Verwendung mit mehreren Akzeptanzmarken versehenen Zahlungsinstrumente (Co-badging) einschränken. Eine automatische händlerseitige Vorauswahl ist zulässig, soweit die Zahlungsempfänger den Zahler nicht daran hindern, sich bei den Kategorien der vom Zahlungsempfänger akzeptierten Karten oder entsprechenden Zahlungsinstrumenten über diese automatische Vorauswahl des Zahlungsempfängers hinwegzusetzen.

Weiterleitungsregeln oder Maßnahmen mit gleicher Wirkung bezüglich des Umgangs mit kartengebundenen Zahlungsinstrumenten, die zwei oder mehrere unterschiedliche Zahlungsmarkenbetreffen, dürfen keine dieser Marken diskriminieren und müssen diskriminierungsfrei anzuwenden sein.

 

Daher vertritt der BecN e.V. dazu das folgende Statement:

1. Alle POS-Terminals im Feld benötigen eine Migration zur Erfüllung der Verordnung, weil

a) die Verordnung („VO“) keine Ausnahmeregelung für kontaktlose Zahlverfahren vorsieht, somit auch diese Karten/Zahlungen gem. VO in die Anwendungsauswahl einbezogen werden müssen.

Die aktuellen POS-Terminals verfügen bislang bei kontaktlos Zahlungen über keine Auswahlmöglichkeit.

Zudem:
b) der Umgang mit dem  Zahlverfahren des Handels – das ELV Verfahren – unklar ist, da es bislang nicht in eine Auswahlanzeige integriert ist, sodass ELV am 09.06.2016 in seiner Nutzung für den Handel behindert werden könnte.


Weder das Risko einer Beeinträchtigung des ELV –Verfahrens, noch die Abschaltung von kontaktlos Zahlungen dürfte das gewünschte Ergebnis oder Ziel der Verordnung sein.

Daher: alle POS-Terminals im Feld benötigen in jedem Fall eine Migration, sofern an diesem Terminal mehr als ein Zahlverfahren freigeschaltet ist.

  1. Um dem Zieltermin 09.06.2016 auch nur annähernd nachzukommen, muss daher ein praktikables, aber vor allem machbar schlankes Konzept ins Auge gefasst werden.
  2. Eine neue Software muss entwickelt und ins Feld ausgerollt werden müssen. Auch die hierfür erforderliche Logistik benötigt Zeit.
  3. Zur Integration einer solchen Lösung darf keine bestehende Terminal-Zulassung verloren gehen.
    Ansonsten würde eine Neuzulassung sämtlicher Geräte und Terminal-Software-Versionen an den wenigen verfügbaren Zertifizierungsstellen zu einem zeitlichen, bedeutenden Engpass führen. Der Zieltermin ist dann auf keinen Fall mehr darstellbar.
  4. Nicht zuletzt ist auch darauf zu achten, dass das Zahlen mit Karte für den Kartenzahler nicht aufwendiger, komplizierter oder unkomfortabler werden darf. Ziel der VO ist es, Kartenzahlungen zu stärken, indem Kartenzahlungen günstiger aber auch komfortabler werden – für den Händler und für den Zahler.

    Es wird für den herkömmlichen Kartenzahler in Deutschland nicht nachvollziehbar sein, eine Liste angezeigt zu bekommen, aus der er auswählen muss – obwohl sich aus Sicht des Zahlers keinerlei spürbare Veränderung ergibt – egal welche Auswahloption er gewählt hat. Dies wird zu Unverständnis auf Seiten der Kartenzahler und zu Rückfragen, bis hin zu Diskussionen am POS führen.
  5. Zudem ist zu berücksichtigen, dass das Erscheinungsbild einer Auswahlliste, der Inhalt der Auswahl-Liste und die Bedienungsweise bei jedem Terminal und somit bei jedem Händler unterschiedlich ausfallen werden, da die heutige Terminalinfrastruktur selbst und die von den Händlern akzeptierten Zahlverfahren sehr unterschiedlich ausfallen, sodass sich der Kartenzahler stets neu orientieren muss, bevor er sich in einer Pflichtabfrage entscheiden kann:
    Was ist der Inhalt – was kann ich wählen – wo finde ich was ich wählen möchte?
    Wie ist die Bedienung an diesem Gerät – was kann ich und was muss ich drücken?

  Daher muss ein einheitliches und benutzerfreundliches Konzept für den   gesamten Markt unser Ziel sein.

 

Der gemeinsame Vorschlag von Handel, Hersteller und Dienstleister:

  • Es wird eine zusätzliche <Auswahl> Taste integriert. Einheitlich an allen Geräten gleich welcher Bauart.
  • Durch Drücken dieser Taste kann vom Zahler die Anzeige einer Auswahlliste angefordert werden, sodass jeder Kartenzahler selber die Entscheidung darüber behält, ob er bei seiner Kartenzahlung die Auswahlmöglichkeit haben möchte. Alle übrigen Zahler, die keine Präferenz oder keinen Bedarf haben, können weiterhin mit ihrer Karte bezahlen, so wie sie es gewohnt sind.
  • Diese Lösung kann rasch realisiert werden und berührt bestehende Terminal-Zulassungen nicht.
  • Dieses Konzept stellt die am schnellsten umsetzbare Lösung dar, für eine baldige Verfügbarkeit im Feld.
  • ELV und Kontaktlos-Zahlungen bleiben verfügbar – weiterhin so einfach wie bisher.
  • Auch auf EU-Ebene ist bislang keine bessere Alternative bekannt, um auch Kontaktlos-Zahlungen zu  integrieren, weshalb dieses Konzept inzwischen von den Standardisierungsgremien der EU aufgegriffen wurde und dort befürwortet wird.
  • Aus EU-Sicht ist diese Lösung Verordnungskonform: der Zahler erhält die Möglichkeit, die Auswahl des Händlers zu übersteuern.
  • Alle erforderlichen Vorbereitungen zur Umsetzung dieser Lösung sind gemeinsam erfolgt. Handel, Dienstleister, Terminal-Hersteller haben sich noch im letzten Jahr auf diese Lösung geeinigt, sodass mit den Umsetzungsarbeiten bereits begonnen wurde.
  • Trotz der Pflichten zur Umsetzung der Verordnung, muss den Händlern die Berücksichtigung eines Investitionsschutzes für kürzlich angeschaffte POS-Lösungen gewährt werden.

 

  • ENDE

 

Pressekontakt:

Jörg Stahl
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Email: vorsitzender@b-ec-n.de

 

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60329 Frankfurt am Main

Jörg Stahl am 03.03.2016